Der Kampf um Glyphosat

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Die Kommission war daher verpflichtet, einen Beschluss vor dem 15. Dezember 2023, dem Ablauf der derzeitigen Genehmigungsfrist, zu treffen. Die Kommission fragte bei der zuständigen EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach, die konnte „keine kritischen Problembereiche“ feststellen.

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